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Martin Ganthaler
Bürgermeister von Burgstall |
Der Bürgermeister ist das Oberhaupt der Gemeinde und der Amtsverwalter der Regierung. Er vertritt die Gemeinde, beruft den Rat und den Ausschuss ein und hat deren Vorsitz. Ihm obliegen auch die Überwachung der Tätigkeit der Dienste und Ämter sowie die Ausführung der Rechtsakte.
Im Besonderen stehen dem Bürgermeister folgende Funktionen zu:
- Verteilung der Amtsgeschäfte unter den Assessoren und Koordination der Tätigkeit
- Zuweisung besonderer Funktionen an die einzelnen Ratsmitglieder
- Vorsitz in den Ausschüssen und in den Kommissionen
- Erlassung von Maßnahmen
- Unterzeichnung von Verträgen und Vereinbarungen
- Vertretung der Gemeinde vor Gericht
- Wahrnehmung der Funktionen lt. Staatsgesetz
- Überwachung von Aufgaben, die die Region oder das Land den Gemeinden übertragen haben.
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