Handel – Tourismus: Das Lizenzamt ist zuständig für die Eröffnung, Verlegung und Erweiterung von Handelsbetrieben, für die Ausstellung von neuen Lizenzen für Bars, Restaurants, Hotels, usw., für die Umschreibung und Verzicht auf Lizenzen, Ernennung von Geschäftsführern, für die Vertretungsmandate, für die Änderung von Namen, Einstufungen, Ruhetagen usw., für die Ermächtigung zur Verlängerung der Sperrstunde und für die Gewährung von Sonderöffnungszeiten
Veranstaltungen: Genehmigungen für Konzerte, jegliche Art von öffentlichen Festen, Theateraufführungen, zeitweilige Verabreichung von Speisen und Getränken usw.
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