Das Bauamt ist zuständig für die Überwachung und verfahrensmäßige Abwicklung der Maßnahmen im Bereich des Bauwesens. Durch die Abänderung der Gemeindebauordnung wurde bei kleineren Eingriffen, welche weder die Ansichten noch die Nutzung eines Gebäudes ändern, die Verantwortung den Bauherren und den Bauleitern übertragen. Dadurch wurde für den Bürger dieses Verfahren vereinfacht. Für kleinere Eingriffe kann daher der Weg über die Baukommission vermieden werden und die Kosten für den Bauherrn werden geringer.
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