Beglaubigung der Unterschrift beim Verkauf von Fahrzeugen

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    Veröffentlichungsdatum

    13.06.2024

    Beschreibung

    Allgemeine Informationen

    Wenn Sie ein registriertes bewegliches Gut, etwa einen PKW, ein anderes Kraftfahrzeug, einen Anhänger oder einen Traktor verkaufen möchten, müssen Sie Ihre Unterschrift unter der Eigentumsbescheinigung/Verkaufserklärung beglaubigen lassen. Sie können die Beglaubigung bei einer der folgenden Stellen vornehmen:

    • bei der Gemeinde: Nachdem Ihre Unterschrift bei der Gemeinde beglaubigt wurde, müssen Sie sich mit Ihren Unterlagen an das öffentliche Kraftfahrzeugregister (PRA), an den Italienischen Automobilclub (A.C.I.) oder an eine autorisierte KFZ-Agentur wenden, damit das Fahrzeug überschrieben und die entsprechende Steuer entrichtet werden kann;
    • an einem KFZ-Serviceschalter (Sportello telematico dell’automobilista - STA):Beim KFZ-Serviceschalter wird sowohl Ihre Unterschrift beglaubigt als auch die Eigentumsübertragung vorgenommen. KFZ-Serviceschalter gibt es:
      • beim öffentlichen Kraftfahrzeugsregister (P.R.A.);
      • beim italienischen Automobilclub (A.C.I.);
      • bei autorisierten KFZ-Agenturen.

    So geht's

    Beglaubigung der Unterschrift bei der Gemeinde:

    1) Sie können unter folgenden zwei Möglichkeiten wählen:

    Möglichkeit A – Beglaubigung der Unterschrift auf der Eigentumsbescheinigung:

    • Füllen Sie den Abschnitt T auf der Rückseite der Eigentumsbescheinigung aus und geben Sie dort Folgendes an:
      • die Nummer der Eigentumsbescheinigung;
      • den Verkaufspreis;
      • die persönlichen Daten (Name, Nachname, Geburtsdatum, Geburtsort, Steuernummer, Adresse) des Käufers bzw. der Käuferin.

    Wichtig!

    Die Unterschrift wird vor dem Gemeindebeamten oder der Gemeindebeamtin geleistet werden, der/die die Unterschrift beglaubigt.

    Möglichkeit B – Beglaubigung der Unterschrift auf der Verkaufserklärung.

    Damit die Gemeinde die Unterschrift beglaubigen kann, muss das Formular vollständig ausgefüllt sein.

    Wichtig!

    Die Erklärung muss vor dem Gemeindebeamten oder der Gemeindebeamtin unterschrieben werden.

     

    2) Vereinbaren Sie einen Termin und bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:

    • Eigentumsbescheinigung oder Formular “Verkaufserklärung”;
    • gültiges Ausweisdokument;
    • Fotokopie eines gültigen Ausweisdokuments des Käufers bzw. der Käuferin;
    • Fotokopie der Steuernummer des Käufers bzw. der Käuferin;
    • Wenn Sie als Bevollmächtigte/-r, Vormund oder in Vertretung eines Unternehmens oder einer Gesellschaft handeln, bringen Sie bitte auch die entsprechende Ermächtigung (Vollmacht, Bescheinigung der Handelskammer) mit.

     

    Wichtig!

    • Bei der Gemeinde wird nur Ihre Unterschrift beglaubigt. Anschließend müssen Sie beim Kraftfahrzeugregister (P.R.A.), beim Automobilclub (A.C.I.) oder bei einer KFZ-Agentur innerhalb von 60 Tagen die Eigentumsübertragung vornehmen lassen.
    • Unterschriften unter Erbschaftsannahmeerklärungen werden hingegen nicht beglaubigt.

     

    Kosten und Voraussetzungen

    Nr. 1 Stempelmarke                     16,00 Euro

    Datei

    Kontakt

    Dateiformat

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    Lizenz

    Offene Lizenz

    Zeitraum

    Veröffentlichungsdatum

    13.06.2024

    Weitere Informationen

    Zuletzt aktualisiert: 13.06.2024, 08:04 Uhr

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