Der Burgstaller Gemeinderat und ist das oberste politisch-administrative Leitungs- und Kontrollorgan der Gemeinde. Der Gemeinderat behandelt und genehmigt das programmatische Dokument des neugewählten Bürgermeisters, überwacht die gesamte Verwaltung der Gemeinde und beschließt die allgemeinen Grundsätze, nach denen die sie geführt wird. Dabei beschließen die 15 Mitglieder des Gemeinderats insbesondere über die folgenden Angelegenheiten und Sachbereiche:
- Satzung der Körperschaft und der Sonderbetriebe sowie Verordnungen, die Ordnung der Ämter und Dienste
- Öffentliche Arbeiten und die entsprechenden Finanzierungspläne
- Jahres- und Mehrjahreshaushaltspläne
- Gebiets- und Bauleitpläne sowie Durchführungs- und Wiedergewinnungspläne
- Abkommen der Gemeinden mit anderen Gemeinden und öffentlichen Körperschaften
- Errichtung und Aufgaben der dezentralen Stellen und Einrichtungen der Bürgerbeteilgung
- Übernahme und Abgabe von örtlichen, öffentlichen Dienstleistungen
- Einführung und Regelung der Abgaben und Tarife
- Leitlinien für der Gemeinde unterliegende Einrichtungen
- Amtsentschädigungen für Bürgermeister, Bürgermeisterstellvertreter und Assessoren
- Ernennung des Gemeindesekretärs
- Ernennung des Volksanwalts und dessen Amtsentschädigung
- Verleihung der Ehrenbürgerschaft der Gemeinde Burgstall
- Bestellung von Kommissionen mit Ausnahme der Bewertungskommissionen für die Stellenausschreibungen
- Verpachtung und Überlassung von Konzession von Gründen sowie Vermietung oder Benützung von Gebäuden
- Abschreibungen und Zuschreibungen vom bzw. zum öffentlichen Gut