Spesenrückvergütung für den Vollzug von Ziviltrauungen im Rathaus von Burgstall

Am Gründonnerstag, Faschingsdienstag Karfreitag, 24.12., 31.12. sowie an Samstagnachmittagen, Sonntagen,...

Veröffentlichungsdatum:

30.12.2022

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Am Gründonnerstag, Faschingsdienstag Karfreitag, 24.12., 31.12. sowie an Samstagnachmittagen, Sonntagen, Feiertagen und an Pflichturlaubstagen der Gemeindebediensteten werden keine Ziviltrauungen durchgeführt. Es steht dem Amt zu, auf Grund organisatorischer Erfordernisse, weitere Tage auszuschließen.

a) für Ansässige (mindestens einer der Eheleute):

- im Büro des Bürgermeisters:

von Montag bis Freitag von 08:30 bis 12:00 Uhr: 0,00 €

Samstag von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr: 50,00 €


- im Sitzungssaal des Rathauses:

von Montag bis Freitag von 08:30 bis 12:00 Uhr: 0,00 €

Samstag von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr: 100,00 €


b) für Nicht-Ansässige:

- im Büro des Bürgermeisters:

 von Montag bis Freitag von 08:30 bis 12:00 Uhr: 50,00 €

 Samstag von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr: 100,00 €


- im Sitzungssaal des Rathauses:

 von Montag bis Freitag von 08:30 bis 12:00 Uhr: 150,00 €

 Samstag von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr: 200,00 €


Zahlung mit PagoPA (PagoPA-Zahlungen; suche nach: "Gemeinde Burgstall | Eheschliessungen"; Zahlen).

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Zuletzt aktualisiert: 12.06.2024, 08:12 Uhr

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